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Info 13 · Baukalkulation und Kostenrechnung

Baustellen-, Fertigungs- und Geschäftsgemeinkosten.

Welche Gemeinkosten wo entstehen – und wie sie voneinander abgegrenzt werden.

Kurzbeitrag · ÖNORM B 2061:2020 · Baustellengemeinkosten · Fertigungsgemeinkosten · Geschäftsgemeinkosten · kostenfrei

Stand: 5. August 2026

Drei Arten von Gemeinkosten

Der Entstehungsbereich entscheidet

Gemeinkosten können einer einzelnen Leistung nicht unmittelbar zugerechnet werden. Sie werden deshalb nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel auf Leistungen oder Kostenträger umgelegt.

Entscheidend ist, wo die Kosten entstehen und welchem Bereich sie wirtschaftlich zuzurechnen sind.

Baustellengemeinkosten

Baustellengemeinkosten entstehen durch die Einrichtung, den Betrieb und die Räumung einer bestimmten Baustelle, ohne unmittelbar einer einzelnen Teilleistung zugeordnet werden zu können.

Dazu zählen beispielsweise Kosten der Baustelleneinrichtung, der örtlichen Bauleitung, der Baustellencontainer, der Baustellenbewachung, der allgemeinen Baustellenlogistik und der Baustellenräumung.

Sie sind einem konkreten Bauvorhaben, aber nicht ohne Weiteres einer einzelnen Position zurechenbar.

Fertigungsgemeinkosten

Fertigungsgemeinkosten entstehen in einer stationären Fertigungsstätte, etwa einer Werkstatt oder Produktionshalle, und können den dort hergestellten Produkten nicht unmittelbar einzeln zugerechnet werden.

Beispiele sind – soweit keine direkte Zurechnung erfolgt – Kosten der Produktionshalle, Fertigungsleitung, Werkstattorganisation, allgemeinen Betriebsmittel sowie gemeinsam eingesetzter Maschinen und Einrichtungen.

Fertigungsgemeinkosten sind vor allem bei geteilter Produktion relevant: Bauteile werden zunächst stationär vorgefertigt und anschließend auf der Baustelle montiert.

Die ÖNORM B 2061 erwähnt Fertigungsgemeinkosten, weist ihnen im K-Blatt-Schema jedoch keine bestimmte Position zu. Abhängig von der betrieblichen Kostenrechnung können sie beispielsweise

  • über die frei bezeichenbare Spalte D des K2-Blatts zugeschlagen oder
  • auf den Fertigungslohn umgelegt und im K3-Blatt für die Vorfertigung in Zeile 17 berücksichtigt werden.

Welche Zuordnung gewählt wird, hängt von der Kostenrechnung und der Kalkulationsstruktur des Unternehmens ab. Die Fertigungsgemeinkosten dürfen jedoch nur einmal erfasst werden.

Geschäftsgemeinkosten

Geschäftsgemeinkosten betreffen das Unternehmen insgesamt. Sie können weder einer bestimmten Baustelle noch einer einzelnen Fertigungsleistung unmittelbar zugerechnet werden.

Dazu zählen beispielsweise Kosten der Geschäftsführung, zentralen Verwaltung, Buchhaltung, Rechts- und Steuerberatung, allgemeinen IT, Akquisition und betrieblichen Versicherungen.

Diese Kosten werden über die betriebliche Kostenrechnung auf die verkaufbaren Leistungen des Unternehmens umgelegt.

Beispiel

Vorgefertigtes Stahlbauteil

Bei einem in der Werkstatt hergestellten und anschließend auf der Baustelle montierten Stahlbauteil können alle drei Gemeinkostenarten anfallen:

  • Fertigungsgemeinkosten für den Betrieb der Werkstatt;
  • Baustellengemeinkosten für die Organisation der Montagebaustelle;
  • Geschäftsgemeinkosten für die zentrale Unternehmensorganisation.

Die Einzelkosten der Herstellung und Montage sind davon zu unterscheiden. Sie werden dem Produkt oder der Bauleistung unmittelbar zugerechnet.

Kalkulatorische Zuordnung

Konsistent und überschneidungsfrei

Welche Kosten als Fertigungs-, Baustellen- oder Geschäftsgemeinkosten behandelt werden, hängt von der betrieblichen Kostenrechnung ab. Die gewählten Verteilungsschlüssel und Bezugsgrößen müssen nachvollziehbar sein.

Wesentlich ist, dass Kosten

  • wirtschaftlich richtig zugeordnet;
  • nur einmal erfasst und
  • vollständig auf die verkaufbaren Leistungen umgelegt werden.

Werden Kosten bereits als Fertigungs- oder Baustellengemeinkosten verrechnet, dürfen sie nicht nochmals in den Geschäftsgemeinkosten enthalten sein.

Bei Personalpreisen ist außerdem zwischen stationärer Vorfertigung und Arbeiten auf der Baustelle zu unterscheiden. Wegen der unterschiedlichen Kostenbedingungen können dafür eigene K3-Blätter erforderlich sein.

In Kürze

Die wesentlichen Aussagen

  • Baustellengemeinkosten gehören zu einer bestimmten Baustelle.
  • Fertigungsgemeinkosten entstehen in einer stationären Fertigungsstätte.
  • Geschäftsgemeinkosten betreffen das Unternehmen insgesamt.
  • Die ÖNORM B 2061 gibt für Fertigungsgemeinkosten keine bestimmte Position im K-Blatt-Schema vor.
  • Fertigungsgemeinkosten können beispielsweise im K2-Blatt oder über den Fertigungslohn im K3-Blatt berücksichtigt werden.
  • Die betriebliche Kostenrechnung bestimmt Verteilungsschlüssel und Bezugsgrößen.
  • Doppelverrechnungen sind zu vermeiden.