Zuschlagskalkulation
Warum eine Extraktion erforderlich sein kann
Der Gesamtzuschlag nach ÖNORM B 2061 fasst mehrere Kalkulationskomponenten zu einem Prozentsatz zusammen. Im K2-Blatt werden insbesondere Geschäftsgemeinkosten, Finanzierungskosten der Bauleistung, Wagnis, Gewinn sowie ein zusätzlicher „Zuschlag für …“ berücksichtigt.
Für die Preisermittlung genügt regelmäßig der zusammengefasste Gesamtzuschlag. Soll allerdings festgestellt werden, welche Eurobeträge kalkulatorisch auf die einzelnen Komponenten entfallen, muss der Gesamtzuschlag aufgelöst werden.
Eine solche Extraktion kann insbesondere zur Überprüfung der Kalkulationsansätze, zur Darstellung der kalkulatorischen Deckungsbeiträge, zur Analyse eines Angebots- oder Abrechnungspreises und als Nebenrechnung bei der Ermittlung oder Prüfung von Mehrkostenforderungen zweckmäßig sein.
Berechnungslogik
Die Zuschläge sind multiplikativ verknüpft
Die einzelnen Zuschläge werden nacheinander auf eine jeweils fortgeschriebene Basis angewendet. Der Gesamtzuschlag entspricht daher grundsätzlich nicht der bloßen Summe der einzelnen Prozentsätze.
Die Reihenfolge der Multiplikation verändert zwar den Gesamtzuschlag nicht. Für die betriebswirtschaftliche Zuordnung der einzelnen Eurobeträge ist sie jedoch maßgebend.
Das Extraktionstool zeigt insbesondere
- den Eurobetrag jeder Zuschlagskomponente;
- die auf vorhergehende Zuschläge entfallenden weiteren Zuschläge;
- den Gesamtzuschlag auf die Kostenbasis;
- den Zuschlagsanteil bezogen auf den Preis beziehungsweise Umsatz und
- die kalkulatorisch im Preis enthaltenen Deckungsbeiträge.
Enthält das K2-Blatt mehrere Zeilen, etwa unterschiedliche Gesamtzuschläge für Personal-, Material-, Geräte- und Fremdleistungskosten, muss die Extraktion für jeden Zuschlagsträger gesondert vorgenommen werden. Erst die anschließende Summierung ergibt die Verteilung für das gesamte Angebot oder die gesamte Abrechnung.
Aussagekraft
Rechnerischer Preisbestandteil, kein Kostennachweis
Die Extraktion zeigt, welche Beträge nach der eingegebenen Kalkulationsstruktur rechnerisch im Preis enthalten sind. Sie weist nicht nach, dass Kosten tatsächlich in dieser Höhe entstanden sind.
Das Tool beurteilt insbesondere nicht, ob die Zuschlagssätze angemessen sind, die Kostenbasis richtig ermittelt wurde, Kosten bereits an anderer Stelle berücksichtigt sind oder ein Mehrkostenanspruch dem Grunde nach besteht.
Bei Mehrkostenforderungen dient die Extraktion daher als kalkulatorische Nebenrechnung. Anspruchsgrundlage, Kausalität, Nachweis der Mehrkosten und die vertraglich maßgebenden Preisgrundlagen sind gesondert zu prüfen.
In Kürze
Die wesentlichen Aussagen
- Der Gesamtzuschlag fasst mehrere Zuschlagskomponenten zusammen.
- Die Einzelprozentsätze dürfen nicht einfach addiert werden.
- Die Extraktion rechnet die Zuschlagskomponenten in Eurobeträge um.
- Die Reihenfolge beeinflusst die Zuordnung der einzelnen Deckungsbeiträge.
- Bei mehreren Zuschlagsträgern ist jede K2-Zeile gesondert zu berechnen.
- Das Ergebnis ist ein kalkulatorischer Preisbestandteil und kein Nachweis tatsächlich entstandener Kosten.
Tool 08 · Excel · kostenfrei
Tool und Anwendung
Tool 08 erläutert die Eingabefelder, Berechnungsvarianten und Auswertung. Die Excel-Datei steht kostenfrei zum Download bereit.
Tool zur GZ-Extraktion
Zuschlagskumulierung · Prozent- und Eurobeträge
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