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Info 26 · Bauvertrag und Bauabwicklung

Die Übernahme der Bauleistung.

Ein rechtlicher Wendepunkt mit unmittelbaren Folgen für Gefahrtragung, Gewährleistung, Fristen und Entgelt.

Kurzinfo · ÖNORM B 2110:2023 · Übernahme · Fertigstellungsmitteilung · Gewährleistung · Mustertexte · kostenfrei

Stand: 1. August 2026

Rechtlicher Wendepunkt

Mit der Übernahme ändern sich die Ansprüche

Mit der Übernahme nimmt der AG die Bauleistung in seine Verfügungsmacht und anerkennt grundsätzlich die vertragsgemäße Erfüllung. Der Erfüllungsanspruch geht in einen Gewährleistungsanspruch über. Zugleich wechseln die Gefahrtragung und das Risiko einer zufälligen Beschädigung des Werks grundsätzlich zum AG.

Mit der Übernahme beginnen insbesondere Gewährleistungs- und Schadenersatzfristen zu laufen. Sie ist regelmäßig auch für die Schlussrechnungslegung, die Fälligkeit des Entgelts, Vertragsstrafen und bestehende Zurückbehaltungsrechte bedeutsam.

ÖNORM B 2110

Der Übernahmeprozess muss aktiv abgewickelt werden

Der AN leitet die förmliche Übernahme mit einer nachweisbaren Fertigstellungsmitteilung und der Aufforderung zur Übernahme ein. Der AG hat die Leistung zu prüfen und innerhalb der vereinbarten Frist die Übernahme zu erklären oder sie aus berechtigten Gründen zu verweigern.

Bei der gemeinsamen Begehung sind insbesondere Leistungsumfang, erkennbare Mängel, fehlende Unterlagen, Prüfergebnisse und Erklärungen der Vertragspartner festzuhalten. Unrichtigen Feststellungen im Übernahmeprotokoll sollte der AN ausdrücklich und nachweisbar widersprechen.

Wird die Übernahme berechtigt verweigert, muss der AN nach Beseitigung der hindernden Gründe den Prozess mit einer neuerlichen Fertigstellungsmitteilung wieder einleiten. Eine unbegründete Verweigerung kann hingegen Annahmeverzug des AG auslösen.

OGH 15. Februar 2024 · 8 Ob 114/23g

Schweigen kann die Übernahmefiktion auslösen

Nach der Entscheidung greift die Übernahmefiktion nach Pkt 10.2.2 der ÖNORM B 2110 auch dann, wenn Mängel vorliegen, die eine Verweigerung rechtfertigen könnten. Der AG muss solche Gründe innerhalb der Frist geltend machen und ausreichend konkretisieren.

Eine Berufung auf die mangelnde Fälligkeit des Werklohns wegen Verbesserungsverzugs setzt außerdem voraus, dass der AG die Verbesserung ernstlich weiterverfolgt. Das Zurückbehaltungsrecht dient dem Druck auf den AN zur Verbesserung und darf nicht losgelöst von diesem Zweck eingesetzt werden.

Know-how am Bau · Folder 4

Broschüre und Mustertexte

Der Bau-Know-how-Folder „Übernahme“ ist ein Service der Geschäftsstelle Bau in der WKO. Er fasst Ablauf, Rechtsfolgen und zweckmäßige Handlungen kompakt zusammen und enthält unmittelbar verwendbare Mustertexte.

Fachbuch und KI-Unterstützung

Bauvertrags- und Nachtragsmanagement²

Das Fachbuch behandelt die Übernahme im Zusammenhang mit Gewährleistung, Schlussrechnung, Zurückbehaltungsrecht und den weiteren Folgen der Projektabwicklung. Es enthält außerdem eine umfangreiche Sammlung erweiterter Mustertexte.

Das mit dem Buch verbundene GPT kann projektbezogene Texte vorformulieren – beispielsweise Fertigstellungsmitteilungen, Aufforderungen zur Übernahme, Widersprüche gegen Feststellungen im Übernahmeprotokoll oder Stellungnahmen zu einer verweigerten Übernahme. Die Entwürfe sind anhand des konkreten Vertrags und Sachverhalts fachlich zu prüfen und anzupassen.

In Kürze

Die wesentlichen Aussagen

  • Mit der Übernahme ändern sich Gefahrtragung, Anspruchsgrundlagen und mehrere Fristen.
  • Der AN sollte den Prozess mit einer nachweisbaren Fertigstellungsmitteilung einleiten.
  • Der AG muss eine Verweigerung fristgerecht begründen und konkretisieren.
  • Unrichtigen Feststellungen im Übernahmeprotokoll sollte ausdrücklich widersprochen werden.
  • Folder, Mustertexte, Fachbuch und KI-Unterstützung erleichtern die formgerechte Abwicklung.