Prüfung vor Angebotsabgabe
Rechnerisch richtig ist nicht automatisch plausibel
Ein K3-Blatt kann rechnerisch richtig und dennoch kalkulatorisch unplausibel oder unvollständig sein. Fehlende Kostenbestandteile, nicht aktuelle kollektivvertragliche Ansätze, auffällige Nullwerte oder Widersprüche zwischen den einzelnen K-Blättern werden durch eine reine Rechenkontrolle nicht erkannt.
Eine Prüfung vor Angebotsabgabe kann insbesondere aufzeigen:
- Rechenfehler und fehlerhafte Überträge;
- unvollständige oder widersprüchliche Angaben im Blattkopf;
- nicht aktuelle Kollektivvertragswerte;
- auffällige Mannschaftszusammensetzungen;
- möglicherweise fehlende Zulagen und Aufwandsentschädigungen;
- ungewöhnlich niedrige oder hohe Personalnebenkosten;
- nicht berücksichtigte Personalgemeinkosten;
- Abweichungen zwischen K2-, K3- und K7-Blättern und
- Ansätze, bei denen eine Nachfrage des AG wahrscheinlich ist.
Bei der Verwendung des K3-Tools werden viele Rechen- und Übertragungsfehler gar nicht erst erzeugt. Darüber hinaus weist das Tool bereits auf zahlreiche möglicherweise unplausible Ansätze und Werte hin. Der K3-Plausibilitätscheck ergänzt die deterministische Erstellung des K2- und K3-Blatts durch eine KI-gestützte, stochastische Prüfung.
Die Prüfung liefert damit keine neue Kalkulation, sondern unterstützt dabei, Fehler, Widersprüche und Begründungsbedarf noch vor Angebotsabgabe zu erkennen.
Vorgegebene Prüfstruktur
Vorteil des geführten K3-Plausibilitätschecks
Der für K3-Tool-Lizenznehmer eingerichtete GPT ist kein frei geführter allgemeiner KI-Dialog. Die Prüfung folgt einer fachlich vorgegebenen Struktur. Der Nutzer muss daher nicht selbst einen vollständigen Prüfauftrag formulieren.
Zunächst werden die K3-Blätter für den Mittellohnpreis und gegebenenfalls den Regielohnpreis sowie – wenn verfügbar – das K2-Blatt untersucht. Danach können Ausschreibungsbedingungen, Leistungsverzeichnis und Vertragsbestimmungen einbezogen werden. In einem weiteren Schritt lassen sich die Ergebnisse mit K7-Blättern und Angebotsformularen abgleichen.
Der geführte Ablauf unterstützt insbesondere bei der Unterscheidung zwischen:
- eindeutigem Rechenfehler – bei einem unveränderten, mit dem K3-Tool erstellten K3-Blatt systembedingt ausgeschlossen;
- fehlender oder widersprüchlicher Angabe;
- auffälligen, aber möglicherweise erklärbaren Ansätzen;
- nicht prüfbarer Kostenabgrenzung;
- notwendiger betrieblicher Festlegung und
- wahrscheinlichem Aufklärungsbedarf durch den AG.
Die nachfolgende Auswertung zeigt beispielhaft, welche Hinweise bereits aus einem einzelnen K3-Blatt gewonnen werden können. Geprüft wurde vor Angebotsabgabe. Firmenname und Projektadresse wurden anonymisiert. Der Baustellenstandort Wien und der Unternehmenssitz Niederösterreich bleiben genannt, weil sie für einzelne kalkulatorische Beurteilungen relevant sind.
Anonymisierte Testauswertung
Beispielauswertung des K3-Plausibilitätschecks
Dieses K3-Blatt wurde bewusst mit einer Reihe von Fehlern und Unplausibilitäten ausgestattet, um den K3-Plausibilitätscheck zu testen.
BauGPT by Kropik · K3-Blatt Plausibilitätscheck
Mittellohnpreis – Montage
Angaben im K3-Blattkopf
❗❗❗ Vor Angebotsabgabe korrigieren. Im Blatt sind „Lohn“ und „Für Montage“ gewählt. Als Unternehmer ist ein Bauunternehmen mit Sitz in Niederösterreich angegeben. Das Erstellungsdatum lautet 20.05.2026. Als Projekt steht allerdings lediglich „K3-Blatt“, obwohl die Datei einem Abbruchprojekt in Wien zugeordnet ist. Das Projekt sollte eindeutig bezeichnet werden.
❗❗❗ Die Angaben zum Kollektivvertrag sind widersprüchlich. Die Bezeichnung des Kollektivvertrags fehlt vollständig. Als Datum ist der 01.05.2025 eingetragen. Die angesetzten Löhne von 21,96 € für IIa, 19,99 € für IIb, 19,53 € für IIIb und 18,59 € für IIId entsprechen jedoch der Lohntafel Baugewerbe und Bauindustrie ab 01.05.2026.
Bei einem Erstellungsdatum vom 20.05.2026 ist daher – sofern die Angebotsunterlagen keinen abweichenden Preisstichtag festlegen – der Kollektivvertrag „Baugewerbe und Bauindustrie, Arbeiter“ mit Datum 01.05.2026 einzutragen.
WKO – Lohnordnung Baugewerbe und Bauindustrie 2026 ↗
❗❗ Zusätzlich ist Z 1e fehlerhaft: VIb, Lehrling im zweiten Lehrjahr, ist mit 9,22 € angesetzt. Dieser Betrag stammt aus einer älteren Lohntafel; ab 01.05.2026 beträgt der Lohn 11,99 €. Da für diese Gruppe kein Anteil angesetzt ist, verändert der Fehler den berechneten Mittellohn noch nicht. Er sollte vor Angebotsabgabe dennoch beseitigt werden.
Die kollektivvertragliche Bezeichnung für IIa lautet außerdem „Vorarbeiter“ und nicht bloß „Arbeiter IIa“.
WKO – Kollektivvertrag Baugewerbe und Bauindustrie 2026 ↗
❗ Im Feld „Arbeitszeit gem. KV“ fehlt der Wert. Die kalkulierte Wochenarbeitszeit von 39 Stunden ist dagegen richtig; der aktuelle Kollektivvertrag sieht grundsätzlich 39 Wochenstunden vor.
Rechnerische Gesamtprüfung des K3-Blatts
Die Rechenoperationen im K3-Blatt sind korrekt. Aus 23,08 % IIb zu 19,99 € und 76,92 % IIId zu 18,59 € ergibt sich gerundet ein kollektivvertragliches Entgelt von 18,91 €.
Daraus folgen:
- Z 6: 0,05 €
- Z 7: 0,03 €
- Z 10: 21,59 €
- Z 12: 6,26 €
- Z 13: 10,90 €
- Z 15: 42,00 €
Der Gesamtzuschlag von 20,0 % ergibt 8,40 € und damit einen Mittellohnpreis von 50,40 €. Ein Rechenfehler wurde nicht festgestellt.
Entgeltstruktur – Z 1 bis Z 6
Die aktive Mannschaftszusammensetzung besteht rechnerisch aus 23,08 % Facharbeitern IIb und 76,92 % angelernten Bauarbeitern IIId. Das gewichtete kollektivvertragliche Entgelt von 18,91 € ist richtig berechnet.
Für Abbrucharbeiten ist insbesondere zu prüfen, ob die Einstufung IIId für die konkret vorgesehenen Tätigkeiten tatsächlich zutrifft. Der Kollektivvertrag nennt in dieser Gruppe unter anderem bestimmte Abbrucharbeiten sowie weitere qualifizierte Tätigkeiten.
❗❗ Z 4 unproduktive Zeiten: 0,00 €. Für einen Mittellohnpreis Montage ist ein vollständiger Nullansatz auffällig. Projektbezogene Partieführung, Koordination, Aufmaß, Disposition oder sonstige nicht unmittelbar erlösbringende Zeitanteile sollten vor Angebotsabgabe nochmals geprüft werden.
Falls diese Kosten vollständig an anderer Stelle erfasst sind, sollte die Abgrenzung intern nachvollziehbar dokumentiert sein.
❗❗ Z 6 außerkollektivvertragliches Entgelt: 0,25 % beziehungsweise 0,05 €/h. Der Ansatz ist sehr niedrig und kann eine Nachfrage des Auftraggebers (AG) auslösen. Vor Angebotsabgabe sollte er mit der tatsächlich vorgesehenen Mannschaft und den geplanten Überzahlungen abgeglichen werden.
Falls 0,05 €/h bewusst angesetzt werden, sollte die der Angebotskalkulation zugrunde liegende Personal- und Lohnbasis intern nachvollziehbar dokumentiert sein.
Weitere Entgeltbestandteile – Z 7 bis Z 9 und Z 11
❗❗❗ Z 7 Zulagen: lediglich 0,03 €/h. Hier besteht der deutlichste projektbezogene Prüfbedarf.
Die Ausschreibung betrifft Abbrucharbeiten. Der seit 01.05.2026 geltende Bau-Kollektivvertrag sieht für bestimmte Demolierungsarbeiten und besondere Staubbelastungen Erschwerniszulagen vor. Auch die Aufsicht über eine selbständige Partie kann einen Zulagenanspruch auslösen.
Der geringe gewichtete Ansatz ist daher nur plausibel, wenn lediglich ein sehr kleiner Anteil der kalkulierten Stunden zulagenpflichtig ist oder die betreffenden Kosten zulässigerweise an anderer Stelle erfasst werden. Die voraussichtlichen Stundenanteile sollten vor Angebotsabgabe neu ermittelt werden.
Z 8 Arbeitszeitzuschläge: 0,00 € ist bei kalkulierten 39 Wochenstunden und jeweils null Überstunden zunächst plausibel. Voraussetzung ist, dass nach der vorgesehenen Bauorganisation keine Nacht-, Schicht-, Sonn-, Feiertags- oder sonstige zuschlagspflichtige Mehrarbeit erwartet wird.
❗ Z 9 abgabepflichtige Aufwandsentschädigungen von 2,60 €/h und Z 11 nicht abgabepflichtige Personalkosten von 2,82 €/h sind bei einer Baustelle in Wien und einem Unternehmen mit Sitz in Niederösterreich grundsätzlich nachvollziehbar. Aus dem K3-Blatt allein lassen sich die Beträge jedoch nicht rechnerisch herleiten.
Der Bau-Kollektivvertrag sieht für Baustelleneinsätze Taggeld sowie – unter den jeweiligen Voraussetzungen – Reise-, Fahrt- und Lenkzeitvergütungen vor. Die konkrete Nebenrechnung für die angesetzten Beträge sollte intern vorhanden sein, aber nicht ungefragt mit dem Angebot offengelegt werden.
Personalnebenkosten – Z 12 bis Z 14
Z 12 direkte Personalnebenkosten: 29,00 % – plausibel.
Unter der naheliegenden Kalkulationsannahme Bauarbeiter im Baugewerbe mit Schlechtwetterbeitrag, Baustelle Wien, Unternehmenssitz Niederösterreich und Erfassung der Kommunalsteuer in Z 12 ergibt sich praktisch der eingetragene Wert.
Berücksichtigt sind insbesondere Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, IESG-Zuschlag, Wohnbauförderungsbeitrag, Dienstgeberbeitrag, KU2, Kommunalsteuer und Schlechtwetterbeitrag. In Summe ergeben diese Bestandteile rund 29 %. Der K3-Ansatz ist damit gut erklärbar. Die BUAG- und Schlechtwetterzuordnung sollte betriebsintern nochmals bestätigt werden.
❗❗❗ Z 13 umgelegte Personalnebenkosten: 50,50 %.
Für die erkennbare Bauarbeiter- und Baustellenkonstellation ist dieser Ansatz deutlich auffällig niedrig. Vor Angebotsabgabe sollte die Berechnung der umgelegten Personalnebenkosten vollständig kontrolliert werden.
Zu prüfen sind insbesondere:
- BUAG-Zuordnung und Urlaubssystem;
- Sonderzahlungen;
- Feiertage;
- Krankenstände;
- Winterfeiertage und
- sonstige produktivitätsmindernde Zeiten.
Eine Nachfrage des AG wäre bei einem unveränderten Ansatz sehr wahrscheinlich.
❗❗ Z 14 weitere Personalnebenkosten: 0,43 €/h ist nicht schlüssig erklärt.
Die für Wien geltende Dienstgeberabgabe ergibt auf die Wochenarbeitszeit umgelegt nur einen kleinen Stundenbetrag. Der Ansatz von 0,43 €/h kann daher nicht ausschließlich mit dieser Abgabe erklärt werden.
Falls weitere Komponenten enthalten sind, sollte deren Zusammensetzung intern eindeutig dokumentiert sein. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass Kommunalsteuer oder andere Abgaben nicht doppelt in Z 12 und Z 14 erfasst werden. Lehrverhältnisse sind von der Wiener Dienstgeberabgabe ausgenommen.
Stadt Wien – Dienstgeberabgabe ↗
Zurechnungen – Z 16, Z 17 und Z 20
❗❗ Z 16 Personalgemeinkosten: 0,00 %. Das ist auffällig.
Bei einer Bau- oder Abbruchleistung fallen typischerweise dem Personal zurechenbare Gemeinkosten an. Ein Nullansatz kann dennoch sachgerecht sein, wenn beispielsweise Arbeitskleidung, persönliche Schutzausrüstung, Werkzeuge, Fahrzeuge, Personalverrechnung und vergleichbare Kosten vollständig über andere Kostenträger, das K2-Blatt, Geschäftsgemeinkosten oder eigene Positionen erfasst werden.
Ohne K2-Blatt und Leistungsverzeichnis lässt sich diese Abgrenzung nicht verifizieren.
Z 17 Umlagen: 0,00 €. Im Blatt wird ausdrücklich auf eine eigene Position hingewiesen. Das ist grundsätzlich widerspruchsfrei. Bei Vorliegen des Leistungsverzeichnisses und der K7-Blätter sollte jedoch geprüft werden, ob die betreffenden Kosten dort tatsächlich erfasst sind und weder ein Doppelansatz noch eine Kostenlücke entsteht.
Z 20 Gesamtzuschlag: 20,0 %. Die Berechnung im K3-Blatt ist richtig. Mangels K2-Blatt kann jedoch nicht geprüft werden, ob der dort verwendete Gesamtzuschlag und der Zuschlagsträger mit dem K3-Blatt übereinstimmen.
Zusammenfassung und Empfehlung
Das K3-Blatt ist rechnerisch sauber, kalkulatorisch aber noch nicht abgabereif.
Die wesentlichsten Punkte sind:
- Kollektivvertragsangaben im Blattkopf und einzelne Kollektivvertragswerte korrigieren;
- Zulagen für das konkrete Abbruchprojekt neu kalkulieren;
- umgelegte Personalnebenkosten in Z 13 vollständig überprüfen;
- unproduktive Zeiten in Z 4 plausibilisieren;
- außerkollektivvertragliches Entgelt in Z 6 überprüfen;
- weitere Personalnebenkosten in Z 14 nachvollziehbar zusammensetzen und
- Personalgemeinkosten in Z 16 sachgerecht festlegen oder ihre anderweitige Erfassung dokumentieren.
Positiv ist, dass Z 12 mit dem Beitragsstand 2026 sehr gut übereinstimmt.
Unter der Annahme einer Prüfung vor Angebotsabgabe ist kein nachträglich unbehebbarer Sachverhalt erkennbar. Die Kalkulationsgrundlagen können noch korrigiert und konsistent festgelegt werden.
Nach Angebotsabgabe wäre dagegen zwischen der zulässigen Erläuterung eines bereits bestehenden Ansatzes und einer unzulässigen nachträglichen Neukalkulation zu unterscheiden. Gerade deshalb sollten die erkannten Punkte vor Angebotsabgabe bereinigt werden.
Die empfohlene Reihenfolge lautet:
- Angaben zum Kollektivvertrag und Blattkopf bereinigen;
- Z 7 Zulagen und Z 13 umgelegte Personalnebenkosten neu berechnen;
- Z 4, Z 6, Z 14 und Z 16 plausibilisieren und
- abschließend mit K2-Blatt, K7-Blättern und Leistungsverzeichnis querprüfen.
Die Auswertung wurde automatisiert auf Grundlage des hochgeladenen K3-Blatts und öffentlich verfügbarer Primärquellen erstellt. Sie ist keine vollständige Detailkalkulation und ersetzt weder die eigenverantwortliche Letztkontrolle noch eine fachliche, sachverständige oder rechtliche Prüfung.
Leistungsfähigkeit und Verantwortung
Was Künstliche Intelligenz leisten kann – und was nicht
Künstliche Intelligenz (KI) kann Rechenzusammenhänge kontrollieren, Angaben mit kollektivvertraglichen und gesetzlichen Grundlagen vergleichen, auffällige Ansätze erkennen und auf mögliche Kostenlücken oder Widersprüche hinweisen. Sie wird mit hoher Wahrscheinlichkeit viele mögliche Fehler und Plausibilitätsfragen sichtbar machen.
Die Beispielauswertung zeigt allerdings auch die Grenzen: Ein rechnerisch richtiges Ergebnis ist nicht automatisch eine betrieblich und projektspezifisch richtige Kalkulation.
KI kennt insbesondere nicht ohne entsprechende Angaben:
- die tatsächlich vorgesehene Mannschaft;
- betriebliche Überzahlungen;
- erwartete unproduktive Zeiten;
- die konkrete Bauorganisation;
- die voraussichtliche Anzahl zulagenpflichtiger Stunden;
- geplante Mehr-, Nacht- oder Wochenendarbeit;
- die innerbetriebliche Zuordnung von Gemeinkosten;
- besondere Leistungsbedingungen und Projektrisiken und
- die wirtschaftlichen Auswirkungen betrieblicher Entscheidungen.
Diese Informationen müssen vom kalkulierenden Unternehmen festgelegt und der Prüfung zugänglich gemacht werden. Der K3-Plausibilitätscheck unterstützt die fachliche Kontrolle, übernimmt aber nicht die unternehmerische Kalkulationsentscheidung.
Weiterentwicklung
Ausblick
In Tests ist es bereits gelungen, ein unplausibles K3-Blatt mithilfe der KI in ein rechnerisch richtiges und äußerlich plausibles K3-Blatt zu überführen.
Die KI kann dabei Rechenwerte berichtigen, Zusammenhänge herstellen und die konsistente Befüllung unterstützen. Sie ermittelt jedoch nicht selbständig, wie viele Stunden tatsächlich als Mehrarbeit anfallen, in welchem Umfang Erschwerniszulagen zu berücksichtigen sind oder welche unproduktiven Zeiten und betrieblichen Gemeinkosten im konkreten Fall anzusetzen sind.
Auch künftig wird daher gelten: Die KI kann die Kalkulation wirksam unterstützen und kontrollieren. Die Festlegung der projektspezifischen und betrieblichen Kalkulationsgrundlagen bleibt Aufgabe des Unternehmens.
In Kürze
Die wesentlichen Aussagen
- Ein rechnerisch richtiges K3-Blatt kann dennoch kalkulatorisch unplausibel sein.
- Der geführte GPT prüft nach einer fachlich vorgegebenen Struktur.
- Die Beispielauswertung zeigt Fehler, Auffälligkeiten und Begründungsbedarf vor Angebotsabgabe.
- KI kann viele mögliche Fehler mit hoher Wahrscheinlichkeit erkennen.
- Nicht bekannte Projekt- und Unternehmensdaten kann sie nicht selbständig ergänzen.
- Ein plausibles K3-Blatt bleibt das Ergebnis aus fachlicher Kalkulation und unterstützender KI-Prüfung.